Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1963

Geschäftszahl

2211/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1456/49 E 7. Juli 1950 VwSlg 1602 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Macht der Bfr Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Unterlassung des Parteiengehörs geltend, dann hat er die entscheidenden Tatsachen bekanntzugeben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind.

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

1203/73 E 11. Dezember 1973;