Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1964

Geschäftszahl

2200/63

Rechtssatz

Wenn für die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung in einem Kloster normale einfache Arbeiten verrichtet werden, so kann deshalb noch nicht von einem menschenunwürdigen Leben gesprochen werden.