Verwaltungsgerichtshof
17.09.1964
2196/63
Die Behauptung, in Kenntnis einer Verlautbarung des Polizeipräsidenten gewesen zu sein, wonach die Polizei während der Dauer der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse gewisse Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 tolerieren solle, kann nicht als der im Paragraph 5, Absatz 2, VStG genannte Entschuldigungsumstand der Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift gewertet werden.
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E 17.9.1964, 2196/63 #1 VwSlg 6425 A/1964
y28601;