Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1964

Geschäftszahl

2196/63

Rechtssatz

Die Behauptung, in Kenntnis einer Verlautbarung des Polizeipräsidenten gewesen zu sein, wonach die Polizei während der Dauer der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse gewisse Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 tolerieren solle, kann nicht als der im Paragraph 5, Absatz 2, VStG genannte Entschuldigungsumstand der Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift gewertet werden.

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E 17.9.1964, 2196/63 #1 VwSlg 6425 A/1964

Beachte

y28601;