Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1964

Geschäftszahl

2182/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0446/54 E 17. Februar 1956 RS 3

Stammrechtssatz

Hat der Betroffene eine Rücksichtnahme auf die aus dem ersten Gebrechen entstandenen Hemmungen unterlassen, so hat nicht mehr das ursprüngliche Gebrechen sondern die Unterlassung die Schädigung im WESENTLICHEN herbeigeführt.