Verwaltungsgerichtshof
10.06.1964
2008/63
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, im gegebenen Falle sei ein Notstand (Paragraph 6, VStG) gegeben gewesen (hier:
Beschmutzung der Unterwäsche und Sich entziehen deswegen von der Alkoholtestprobe).