Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1964

Geschäftszahl

1933/63

Rechtssatz

Die Beiziehung im erstinstanzlichen Verfahren vermag für sich allein die Parteistellung nicht zu begründen (Hinweis E 13.12.1929, 504/29 VwSlg 15915 A/1929).