Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1964

Geschäftszahl

1893/63

Rechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph 7, VStG kann nur dann gegeben sein, wenn der unmittelbare TÄTER das Tatbild hergestellt hat, das der übertretenen Vorschrift entspricht (Naturschutz NÖ).