Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1964

Geschäftszahl

1885/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1200/63 E 9. Dezember 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Vorschriftswidrig ist ein Bau jedenfalls dann, wenn für ihn eine Baubewilligung erforderlich ist, eine solche jedoch nicht erteilt wurde (Hinweis E 10.12.1962, 1144/62).