Eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe iSd § 3 Abs 1 des Fremdenpolizeigesetzes kann auch auf Handlungen gestützt werden, die 15 Monate zurückliegen.Eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe iSd Paragraph 3, Absatz eins, des Fremdenpolizeigesetzes kann auch auf Handlungen gestützt werden, die 15 Monate zurückliegen.