Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.02.1964

Geschäftszahl

1876/63

Rechtssatz

Eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe iSd Paragraph 3, Absatz eins, des Fremdenpolizeigesetzes kann auch auf Handlungen gestützt werden, die 15 Monate zurückliegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001876.X01