Verwaltungsgerichtshof
24.03.1964
1779/63
GRS wie 2007/59 E 7. April 1960 RS 1
Für die Beurteilung des Vorliegens eines Bedürfnisses nach einer ärztlichen Hausapotheke ist es gleichgültig, ob die Bewilligung zum Zwecke der Neuerrichtung einer Hausapotheke oder zur Fortführung einer bereits bestehenden dient.