Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1964

Geschäftszahl

1767/63

Rechtssatz

Im Grunde des Paragraph 226, Absatz 3, ASVG kann auch die Erwerbung von Beitragszeiten durch die Nachentrichtung von Beiträgen zur Weiterversicherung für eine vor dem 1. Jänner 1956 gelegene Zeit als wirksam anerkannt werden.