Verwaltungsgerichtshof
17.04.1964
1767/63
Im Grunde des Paragraph 226, Absatz 3, ASVG kann auch die Erwerbung von Beitragszeiten durch die Nachentrichtung von Beiträgen zur Weiterversicherung für eine vor dem 1. Jänner 1956 gelegene Zeit als wirksam anerkannt werden.