Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1964

Geschäftszahl

1709/63

Rechtssatz

Ob eine Person im Zustand der "Trunkenheit" ist, ist bei der Beurteilung der Frage, ob der Tatbestand des Paragraph 5, Absatz 2, StVO gegeben ist, nicht von Bedeutung.