Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1964

Geschäftszahl

1326/63

Rechtssatz

Auch die aus gesetzlich begründeten Konkurrenzen iSd Paragraph 139, Absatz 2, hervorgegangenen Wasserverbände müssen als Zwangsverbände (Paragraph 88, Absatz eins, Litera b,) angesehen werden.