Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1964

Geschäftszahl

1294/63

Rechtssatz

Wenn auch eine eindeutige Feststellung der Ursachen eines Leidens nicht möglich ist, weil verschiedene Möglichkeiten bestehen, so kann doch gleichzeitig nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft eine bestimmte Ursache mit Sicherheit auszuschließen sein.