Verwaltungsgerichtshof
12.12.1963
1246/63
GRS wie 1200/63 E 9. Dezember 1963 RS 1
Vorschriftswidrig ist ein Bau jedenfalls dann, wenn für ihn eine Baubewilligung erforderlich ist, eine solche jedoch nicht erteilt wurde (Hinweis E 10.12.1962, 1144/62).