Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1963

Geschäftszahl

1200/63

Rechtssatz

Vorschriftswidrig ist ein Bau jedenfalls dann, wenn für ihn eine Baubewilligung erforderlich ist, eine solche jedoch nicht erteilt wurde (Hinweis E 10.12.1962, 1144/62).