Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1964

Geschäftszahl

1048/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1908/62 E 9. Mai 1963 RS 1

Stammrechtssatz

"Augenkontakt" mit Fußgänger befreit den Kraftfahrer nicht von der Verpflichtung, vor Schutzstreifen anzuhalten, wenn sich der Fußgänger bereits auf diesem befindet.