Verwaltungsgerichtshof
11.03.1964
1024/63
Die bescheidmäßige Vorschreibung von Bau- und Einrichtungsbeiträgen für öffentliche Berufsschulen darf nur auf der Grundlage des TATSÄCHLICH vom Land als gesetzlichem Schulerhalter getragen und daher ziffernmäßig festzustellenden Bau- und Einrichtungsaufwandes erfolgen.