Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1964

Geschäftszahl

0895/63

Rechtssatz

Ein Nachweis der Identität iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO liegt nur vor, wenn die Beteiligten Vor- und Zunamen, Beschäftigung und Wohnort einander zur Kenntnis gebracht haben.