Ein Nachweis der Identität iSd § 4 Abs 5 StVO liegt nur vor, wenn die Beteiligten Vor- und Zunamen, Beschäftigung und Wohnort einander zur Kenntnis gebracht haben.Ein Nachweis der Identität iSd Paragraph 4, Absatz 5, StVO liegt nur vor, wenn die Beteiligten Vor- und Zunamen, Beschäftigung und Wohnort einander zur Kenntnis gebracht haben.