Verwaltungsgerichtshof
14.09.1964
0737/63
GRS wie 2252/58 E 11. Februar 1959 VwSlg 4873 A/1959 RS 2
Der Nachbar ist berechtigt, eine auf Paragraph 13, Absatz 5, der Reichsgaragenordnung gestützte Ermessensentscheidung über die Errichtung einer Garage im Seitenabstand mit der Begründung zu bekämpfen, daß die Behörde von ihrem Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat.