Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1964

Geschäftszahl

0617/63

Rechtssatz

Die Erweiterung einer Betriebsanlage ist eine BEDEUTENDE (Paragraph 32, Absatz eins,), wenn dadurch einer der im Paragraph 25, vorgesehenen Umstände eintritt.