Verwaltungsgerichtshof
12.02.1964
0511/63
GRS wie 2440/57 E 4. April 1963 RS 1
Unter Betrieb im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG ist die Summe der technischen und administrativen Einrichtungen zur planmäßigen Ausübung einer durch den Betriebszweck gekennzeichneten Erwerbstätigkeit zu verstehen.