Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptungen, die belangte Behörde hätte die Vorschriften der §§ 5 und 6 VStG anwenden müssen.Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptungen, die belangte Behörde hätte die Vorschriften der Paragraphen 5 und 6 VStG anwenden müssen.