Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1964

Geschäftszahl

0426/63

Rechtssatz

Es stellt keinen Verstoß gegen die Vorschrift des Paragraph 65, VStG dar, wenn die Berufungsbehörde dem Beschuldigten auch in einem Fall des Berufungsverfahrens die Kosten auferlegt, in dem sie die Strafnorm ändert.