Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1964

Geschäftszahl

0426/63

Rechtssatz

Paragraph 97, Absatz 3, StVO enthält das Tatbild einer Verwaltungsübertretung. Diese Vorschrift wird übertreten, wenn gegen INDIVIDUELLE Weisungen eines Straßenaufsichtsorganes verstoßen wird.