Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.1965

Geschäftszahl

0390/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0256/52 E 17. November 1953 VwSlg 3198 A/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist unzulässig, die Genehmigung einer Betriebsanlage für nichtig zu erklären, weil die Vorschriften über das Ediktalverfahren nicht eingehalten worden sind.