Verwaltungsgerichtshof
28.11.1963
0346/63
GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/10/31 0056/63 2
Eine als Teil oder Zubehör eines Gesellschaftsspieles mit diesem eingeführte Ware ist der Tarifnummer 97.04 C und nicht der Tarifnummer 97.04 D zu unterstellen. Ein Kegelspiel fällt unter die Tarifnummer 97.04 C.
y20762;