Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1963

Geschäftszahl

0346/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/10/31 0056/63 2

Stammrechtssatz

Eine als Teil oder Zubehör eines Gesellschaftsspieles mit diesem eingeführte Ware ist der Tarifnummer 97.04 C und nicht der Tarifnummer 97.04 D zu unterstellen. Ein Kegelspiel fällt unter die Tarifnummer 97.04 C.

Beachte

y20762;