Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.1964

Geschäftszahl

0061/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0583/51 E 25. September 1951 VwSlg 2239 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Der Bescheid, womit dem Eigentümer die Beseitigung des auf seiner Liegenschaft lagernden Schuttes aufgetragen wird, ist ein konstitutiver Verwaltungsakt, für den die Sach- und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung maßgebend ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000061.X03