Verwaltungsgerichtshof
31.10.1963
0056/63
Eine als Teil oder Zubehör eines Gesellschaftsspieles mit diesem eingeführte Ware ist der Tarifnummer 97.04 C und nicht der Tarifnummer 97.04 D zu unterstellen. Ein Kegelspiel fällt unter die Tarifnummer 97.04 C.
y20762;