Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.1963

Geschäftszahl

0056/63

Rechtssatz

Eine als Teil oder Zubehör eines Gesellschaftsspieles mit diesem eingeführte Ware ist der Tarifnummer 97.04 C und nicht der Tarifnummer 97.04 D zu unterstellen. Ein Kegelspiel fällt unter die Tarifnummer 97.04 C.

Beachte

y20762;