Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1963

Geschäftszahl

2070/62

Rechtssatz

Die Anzeige des Arbeitsinspektorates über eine vorsätzliche Vereitelung einer Betriebsinspektion ist keine ausreichende Grundlage für behördliche Feststellungen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat bestreitet.