Verwaltungsgerichtshof
29.05.1963
1969/62
Die Verleihung des Amtstitels "Direktor der ..." ist nur anläßlich des Übertrittes oder der Versetzung in den dauernden Ruhestand, nicht aber nach bereits vollzogenem Übertritt oder nach bereits vollzogener Versetzung in den dauernden Ruhestand zulässig.