Verwaltungsgerichtshof
09.05.1963
1908/62
"Augenkontakt" mit Fußgänger befreit den Kraftfahrer nicht von der Verpflichtung, vor Schutzstreifen anzuhalten, wenn sich der Fußgänger bereits auf diesem befindet.
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001908.X01