Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1963

Geschäftszahl

1908/62

Rechtssatz

"Augenkontakt" mit Fußgänger befreit den Kraftfahrer nicht von der Verpflichtung, vor Schutzstreifen anzuhalten, wenn sich der Fußgänger bereits auf diesem befindet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001908.X01