Verwaltungsgerichtshof
04.04.1963
1815/62
Einem Wachebeamten ist zuzumuten, zu beurteilen, ob die Alkoholisierung einer Person einen solchen Grad erreicht hat, daß diese zur Lenkung eines Fahrzeuges ungeeignet erscheint (Hinweis E 29.6.1960, 0023/60).