Verwaltungsgerichtshof
21.11.1962
1657/62
Eine telephonische Verständigung stellt keinesfalls eine mündliche Verkündung eines Bescheides iSd § 62 Abs 2 AVG dar.Eine telephonische Verständigung stellt keinesfalls eine mündliche Verkündung eines Bescheides iSd Paragraph 62, Absatz 2, AVG dar.