Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1963

Geschäftszahl

1493/62

Rechtssatz

Wirkt sich die wortgetreue Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift über die Beitragspflicht bestimmter Personen (hier: Paragraph 181, Absatz 2, LZVG) auf die finanzielle Lage des Sozialversicherungsträgers ungünstig aus, so kann in dieser Wirkung noch kein bei der Auslegung den Rückgriff auf die Absicht des Gesetzgebers rechtfertigendes überspitztes Ergebnis gesehen werden.

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E 16.1.1963, 1493/62 #2 VwSlg 5944 A/1963

Beachte

y26415;