Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1963

Geschäftszahl

1410/62

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0546/49 E 15. November 1951 VwSlg 2321 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Macht eine Beschwerde nur Verfahrensmängel geltend, so scheidet eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides aus.