Verwaltungsgerichtshof
22.05.1963
1208/62
Die Frage, ob die Verurteilung des Bfrs von einem inländischen oder ausländischen Gericht zu Recht oder zu Unrecht, bzw unter welchen Umständen sie erfolgt ist, hat mit Rücksicht auf die Rechtskraft der Gerichtsurteile keine Bedeutung.
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001208.X02