Verwaltungsgerichtshof
22.05.1963
1208/62
Der Umstand, daß im Falle des Vollzuges des Aufenthaltsverbotes gegen den Beschwerdeführer das zurückbleibende Kind der öffentlichen Fürsorge zur Last fallen könnte, stellt einen triftigen Grund für die Ausdehnung des Aufenthaltsverbotes auf dieses Kind dar.
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001208.X01