Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1963

Geschäftszahl

1208/62

Rechtssatz

Der Umstand, daß im Falle des Vollzuges des Aufenthaltsverbotes gegen den Beschwerdeführer das zurückbleibende Kind der öffentlichen Fürsorge zur Last fallen könnte, stellt einen triftigen Grund für die Ausdehnung des Aufenthaltsverbotes auf dieses Kind dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001208.X01