Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1963

Geschäftszahl

1122/62

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2234/49 E 2. März 1950 VwSlg 1286 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn Paragraph 70, Absatz 3, AVG von der im Instanzenzug übergeordneten Behörde spricht, so kann darunter nur jene Behörde verstanden werden, der das Recht zusteht, in der betreffenden Angelegenheit im Instanzenzug als Berufungsbehörde zu entscheiden.(Hinweis auf E 31.10.1927, A 555/26, Slg 14.973/A)