Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1962

Geschäftszahl

0021/62

Rechtssatz

Der Umstand, dass jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges zur Berufsausübung angewiesen ist, rechtfertigt nicht die verbotswidrige Lenkung eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein unter dem Gesichtspunkt des Notstandes.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1962:1962000021.X01