Verwaltungsgerichtshof
25.02.1963
1336/61
Für die Entstehung der Zollschuld nach dem ersten Tatbestand des Paragraph 174, Absatz 3, Litera a, ZollG 1955 ist das subjektive Bewußtsein der Vorschriftswidrigkeit der Verfügung oder eine grobe fahrlässigkeit Unkenntnis der Vorschriften nicht erforderlich.