Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1963

Geschäftszahl

1336/61

Rechtssatz

Für die Entstehung der Zollschuld nach dem ersten Tatbestand des Paragraph 174, Absatz 3, Litera a, ZollG 1955 ist das subjektive Bewußtsein der Vorschriftswidrigkeit der Verfügung oder eine grobe fahrlässigkeit Unkenntnis der Vorschriften nicht erforderlich.