Verwaltungsgerichtshof
09.01.1963
1067/61
Eine die Versagung der behördlichen Zustimmung rechtfertigende Erschwerung der Grenzüberwachung liegt auch in dem Umstand, daß bei Errichtung einer Brücke zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch Einsatz weiterer Zollbediensteter erforderlich werden.