Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.01.1963

Geschäftszahl

1067/61

Rechtssatz

Eine die Versagung der behördlichen Zustimmung rechtfertigende Erschwerung der Grenzüberwachung liegt auch in dem Umstand, daß bei Errichtung einer Brücke zusätzliche Überwachungsmaßnahmen durch Einsatz weiterer Zollbediensteter erforderlich werden.