Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1963

Geschäftszahl

0738/61

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, unter welchen Umständen eine ordnungsgemäße Übertragung der Zuständigkeit iSd Paragraph 29 a, VStG 1950 nicht anzunehmen ist (Hier: Abtretung der Anzeige von einer Bezirkshauptmannschaft an eine Bundespolizeidirektion; dem Stadtmagistrat ging gleichzeitig eine Abschrift zu und dieser entschied sodann unzuständig).