Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.01.1963

Geschäftszahl

0023/61

Rechtssatz

Das im Paragraph 16, Absatz 3, BergG geregelte Recht des Freischürfers, im Vorbehaltsfeld die Verleihung von Grubenmaßen an Dritte auszuschließen, kann NUR bei der Freifahrung geltend gemacht werden.