Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1961

Geschäftszahl

2237/60

Rechtssatz

Die Verhängung einer primären Arreststrafe aus Gründen der Generalprävention ist trotz nicht nachteiligen Leumundes zulässig.

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E 19.4.1961, 2237/60 #2

Beachte

y29203;