Verwaltungsgerichtshof
09.05.1962
2048/60
GRS wie 0546/49 E 15. November 1951 VwSlg 2321 A/1951 RS 1
Macht eine Beschwerde nur Verfahrensmängel geltend, so scheidet eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides aus.