Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1962

Geschäftszahl

1400/60

Rechtssatz

Es liegt im Wesen der Rechtskraft, daß nach ihrem Eintritte die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung nicht mehr überprüft werden kann, es sei denn, das Gesetz sähe hiefür besondere Möglichkeiten vor (Hinweis auf E BGH 13.6.1936, A 183/36).