Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1962

Geschäftszahl

0585/60

Rechtssatz

Die Rechtskraft eines Bescheides, betreffend die Übernahme eines Beamten in den Ruhestand und gem Paragraph 8, Absatz 2, B-ÜG steht der meritorischen Erledigung seines Antrages auf Rehabilitierung nach Paragraph 4, B-ÜG nicht entgegen.