Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1962

Geschäftszahl

2297/59

Rechtssatz

Wirken mehrere Bedingungen für einen Erfolg zusammen, so kann nur jene Bedingung als wesentlich gewertet werden, die in ihrer Wirkung den anderen Bedingungen nach Bedeutung und Tragweite annähernd gleichwertig ist.