Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.1961

Geschäftszahl

1855/59

Rechtssatz

In einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichtbefolgung von in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen ist die Rechtmäßigkeit dieser Auflagen nicht mehr zu überprüfen.